An und Aus
Wir bringen unsere eigene Feuerwehr mit!
Oft wird im Zusammenhang mit Pyrotechnik oder Feuer ein Brandschutz gefordert oder es sind Löscharbeiten erforderlich.
Unsere Devise:
»Wer Feuer anmacht, sollte es auch ausmachen«.
Mehr Infos unter Feuerwehr »
Der Gesetzgeber sieht für den Einsatz von Pyrotechnik eine Anzeige bei verschiedenen Ämtern/Behörden vor. Diese MUSS laut Gesetz mindestens 14 Tage vor
Einsatz bei den Behörden eingegangen sein.
Andernfalls KANN die Behörde den Einsatz von Pyrotechnik versagen.
(vgl.: 1.Verordnung z. Sprengstoffgesetz §23)
Wir Realisieren
für euch in allen erdenklichen Größen und Varianten:
- Explosionen und Explosionsdarstellungen
- Ab-/Schusseffekte (z.B. Panzerfaust)
- Einschüsse und Waffentreffer
- Feuer und Feuerdarstellungen
- Rauch-, Staub und Nebeleffekte
- (Bühnen-)Feuerwerk
- Kleinst-Effekte (z.B. elektr. Kurzschluss)
und vieles mehr.